Schadensregulierung bei der KfzVersicherungKfz-Versicherung: Was ist im Versicherungsfall zu tun?

Kommt es zu einem Unfall mit dem Auto, greift die Kfz-Versicherung. Diese Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für jedes Fahrzeug verpflichtend. Aber wie muss bei einem Versicherungsfall vorgegangen werden, damit die Versicherung den Schaden auch entsprechend übernimmt?

Der Weg zur Schadensregulierung

Um den Schaden bei der Versicherung erfolgreich einreichen zu können, gilt es einige Punkte zu beachten.
Im ersten Schritt sollten noch am Unfallort Versicherungsdaten und Personalien des Unfallgegners notiert werden, um diese bei der Versicherung einreichen zu können. Anschließend ist es wichtig, den Schaden sowie die Unfallstelle durch Fotos zu dokumentieren.
Als nächstes kann bereits vor Ort ein Unfallbericht angefertigt werden. Hierfür gibt es bereits Vordrucke von der Kfz-Versicherung, die gegebenenfalls genutzt werden können. Sollten Sie diese Vordrucke nicht im Fahrzeug mitführen, kann der Bericht auch ohne sie angefertigt und später übertragen werden.
Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass folgende Punkte im Unfallbericht enthalten sind:

  • Angaben zum Unfallort
  • Datum und Uhrzeit des Unfalls
  • Die Daten aller Beteiligten (Versicherung und Personalien)
  • Eine Beschreibung des Unfallhergangs
  • Unfallskizze
  • Die angefertigten Fotos von Schaden und Unfallstelle
  • Unterschrift von Zeugen (falls vorhanden)

Der Schaden sollte anschließend zügig bei der Versicherung gemeldet werden. Dies kann innerhalb von einer Woche vorerst telefonisch geschehen, sollte jedoch nach spätestens 14 Tagen auch schriftlich erfolgen.
Weitergehende Informationen zu dem Thema finden sie zusätzlich unter bussgeldkataloge.de im großen Ratgeber zum Thema Kfz-Versicherung.

Wann ist es nötig, die Polizei zu rufen?

Die Polizei muss nicht bei jedem Unfall hinzugezogen werden, jedoch ist dies in vielen Situationen ratsam. Sollte ein größerer Schaden entstanden sein und sind vielleicht sogar Personen verletzt worden, sollte die Polizei gerufen werden.
Ist nur ein geringer Schaden entstanden, ist die Anwesenheit der Polizei am Unfallort hingegen nicht zwingend notwendig. Hierfür sollte die Sachlage, sowie die Schuldfrage eindeutig und von allen Beteiligten anerkannt worden sein. Besteht keine Einigkeit, ist es ratsam auch bei geringem Schaden, die Polizei hinzuzuziehen.