Schadenfreiheitsrabatt beim Versicherungswechsel 

Versicherungswechsel

Wer sich für einen Versicherungswechsel entscheidet, kann in den meisten Fällen viel Geld sparen. Doch viele Versicherungsnehmer verzichten lieber auf einen Versicherungswechsel, weil sie Angst davor haben durch den Versicherungswechsel ihren Schadenfreiheitsrabatt zu verlieren. Nachfolgend klären wir Sie darüber auf, was aus dem Schadenfreiheitsrabatt wird, wenn Sie zu einer anderen Kfz-Versicherung wechseln. 

Schadenfreiheitsrabatt orientiert sich am bisherigen Schadensverlauf

Zunächst einmal kann man allen Versicherungsnehmer, die einen Versicherungswechsel anstreben, die Angst davor nehmen, nach einem Versicherungswechsel in Bezug auf den Schadenfreiheitsrabatt wieder ganz von vorn anfangen zu müssen. Denn das ist keineswegs der Fall. Allerdings können sich dennoch Änderungen beim Schadenfreiheitsrabatt durch den Versicherungswechsel ergeben. Denn der neuen Versicherer übernimmt zwar den bisherigen Schadensverlauf des Versicherten vom Vorversicherer nicht aber direkt den Schadenfreiheitsrabatt. Der neue Versicherer wird sich beim Vorversicherer nach den schadenfreien Jahren und Schadensmeldungen erkundigen und den Neukunden dementsprechend in sein eigenes Schadenfreiheitssystem eingliedern. Aufgrund der Tatsache, dass die Kfz-Versicherungen aber zum Teil unterschiedliche Rabattstaffeln verwenden, kann der Versicherungswechsel und die damit verbundene Neueinstufung einen etwas höheren oder niedrigeren Schadenfreiheitsrabatt mitbringen.

Mit einem Versicherungsvergleich zur günstigen Kfz Versicherung

Sofern der Unterschied bei der Grundprämie entsprechend hoch ist, kann sich ein Versicherungswechsel aber auch trotz niedrigerem Schadenfreiheitsrabatt lohnen. Damit Sie sich nicht die Mühe machen müssen, die Rabattstaffeln in den Versicherungsbedingungen der Kfz-Versicherer einzeln zu überprüfen, werden mögliche Preisunterschiede aufgrund von Unterscheiden beim Schadenfreiheitsrabatt bei unserem Vergleichsrechner, den Sie am Ende dieser Seite finden, direkt mit eingerechnet. Dafür ist es lediglich notwendig, dass Sie Ihre bisherige Schadenfreiheitsklasse beim Vergleich mit angeben. Dann erhalten Sie direkt eine Übersicht, wie viel Sie im Endeffekt unter Berücksichtigung des jeweiligen Schadenfreiheitsrabatts bei einem Versicherungswechsel sparen können.

Vorsicht bei Sondereinstufungen

Mitunter kommt es vor, dass die Autoversicherung dem Kunden bei Neuabschluss erlaubt direkt mit einer höheren Schadenfreiheitsklasse einzusteigen. So eine Sondereinstufung wird beispielsweise sehr häufig gewährt, wenn ein Fahranfänger einen Versicherungsvertrag bei der Autoversicherung unterschreibt, bei der auch die Eltern versichert sind. Bei einem Versicherungswechsel sollte man allerdings darauf achten, dass die bisherige Sondereinstufung des Vorversicherers in den meisten Fällen von der neuen Kfz-Versicherung nicht übernommen wird. Der Versicherte muss sich dann nach dem Versicherungswechsel mit einem niedrigeren Schadenfreiheitsrabatt begnügen. Ein ähnliches Problem gibt es beim Versicherungswechsel mit dem Rabattschutz. Der Rabattschutz sorgt eigentlich dafür, dass der Versicherte im Falle seines Unfalls seinen Schadenfreiheitsrabatt nicht verliert. Der Versicherte wird dank Rabattschutz also praktisch so behandelt als hätte es den Unfall gar nicht geben. Dies gilt allerdings nur solange der Versicherten bei seiner alten Kfz-Versicherung bleibt. Denn im Falle eines Versicherungswechsel wird der Rabattschutz von der neuen Kfz-Versicherung nicht mehr berücksichtigt, so dass sich ein niedriger Schadenfreiheitsrabatt nach dem Versicherungswechsel ergeben kann.

 

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