Der Schadenfreiheitsrabatt – Alles Wissenswerte zur Kfz-Versicherung

Schadenfreiheitsrabatt

Der Schadenfreiheitsrabatt spielt bei der Festsetzung der Versicherungsprämie zur Kfz-Versicherung eine ganz wichtige Rolle. Denn der Schadenfreiheitsrabatt gibt an, welchen Beitragssatz der Versicherungsnehmer bezogen auf die Grundprämie zahlen muss. Je niedriger der Beitragssatz ist, desto weniger muss der Versicherte für seine Kfz-Versicherung zahlen. Versicherungsnehmer, die unfallfrei bleiben, können sich im Laufe der Zeit einen immer höheren Schadenfreiheitsrabatt erarbeiten, und zahlen dadurch immer weniger für Ihre Kfz-Versicherung.

Herabsetzung des Schadenfreiheitsrabatts verhindern

Leider kann in einigen Fällen beispielsweise nach einem Umfall auch eine Herabsetzung des Schadensfreiheitsrabatts drohen. Das ist natürlich ärgerlich für den Versicherten, weil dann die Kfz-Versicherung wieder teurer wird. Das Infoportal Schadenfreiheitsrabatt.eu zeigt Ihnen, wie Sie einen Verlust Ihres über lange Zeit erarbeiteten Rabatts verhindern können. So kann beispielsweise ein Schadenrückkauf dafür sorgen, dass sie ihren Schadenfreiheitsrabatt trotz Unfall behalten dürfen. Außerdem erklären wir Ihnen, und was mit dem Schadenfreiheitsrabatt passiert, wenn Sie sich dazu entschlossen haben, zu einer anderen Kfz-Versicherung zu wechseln. Darüber hinaus haben wir auf dieser Internetseite noch viele weitere nützliche Tipps rund um die Themen Kfz-Versicherung und Schadenfreiheitsrabatt für Sie zusammengestellt.

Schadenfreiheitsrabatt und Versicherungswechsel

Es gibt noch eine weitere Möglichkeit bei der Autoversicherung zu sparen, nämlich indem Sie zu einer günstigeren Kfz-Versicherung wechseln. Dank des intensiven Konkurrenzkampfes zwischen den Kfz-Versicherern sind die Ersparnismöglichkeiten durch einen Versicherungswechsel teilweise enorm. Außerdem müssen Sie keine Bedenken haben, dass Ihr über viele Jahre hart erarbeiteter Schadenfreiheitsrabatt bei einem Wechsel zu einer anderen Kfz-Versicherung untergeht. Denn der neuen Versicherer wird den Schadenfreiheitsrabatt zumindest in weiten Teilen beibehalten. Wie genau mit dem Schadenfreiheitsrabatt bei einem Versicherungswechsel verfahren wird, erfahren Sie hier. Wenn die den Vergleichsrechner auf Schadenfreiheitsrabatt.eu verwenden, werden die Auswirkungen des Schadenfreiheitsrabatts auf die Versicherungsprämie übrigens direkt mit einberechnet, so dass Sie direkt die mögliche Ersparnis ersehen können.

 

Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt

Grundlage für den Schadenfreiheitsrabatt sind die Schadenfreiheitsklassen. Bei der Autoversicherung wird jedem Versicherungsnehmer eine Schadenfreiheitsklasse zugeordnet. Diese Schadenfreiheitsklasse kann sich im Laufe der Zeit ändern, je nachdem ob der Versicherte unfallfrei fährt oder aber viele Schäden verursacht, verbessern oder aber verschlechtern. Welcher Schadenfreiheitsrabatt bei welcher Schadenfreiheitsklasse gewährt wird, variiert je nach Kfz-Versicherer und kann immer der jeweiligen Rabattstaffel in den Versicherungsbedingungen des Kfz-Versicherers entnommen werden. Das ist auch der Grund, warum sich bei einem Wechsel zu einer anderen Kfz-Versicherung trotz gleich gebliebener Schadenfreiheitsklasse ein etwas höherer oder niedrigerer Schadenfreiheitsrabatt ergeben kann. 

Kein Schadenfreiheitsrabatt in der Teilkaskoversicherung

Der Schadenfreiheitsrabatt kommt übrigens nur bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung zur Anwendung, nicht jedoch bei der Teilkaskoversicherung. Das hat zur Folge, dass die Meldung eines Teilkaskoschadens keine negativen Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt hat. Folgende Schäden werden von der Teilkaskoversicherung abgedeckt:

  • Brandschäden
  • Diebstahl
  • Unwetterschäden
  • Haarwildunfälle
  • Schmorschäden

Darüber hinaus sollten Sie beachten, dass für die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Vollkaskoversicherung jeweilige eigenständige Schadenfreiheitsklassen gelten, so dass sich jeweils auch ein unterschiedlich hoher Schadenfreiheitsrabatt bei Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung ergeben kann. Die Meldung eines Vollkaskoschaden hat also keine negativen Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Haftpflichtversicherung. Das Gleiche gilt natürlich auch umgekehrt bei einer Schadensmeldung zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Alles was Sie sonst noch zum Thema Schadenfreiheitsrabatt erfahren Sie in der Ratgebersektion, die wir auf Schadenfreiheitsrabatt.eu extra für Sie eingerichtet haben.

 

  Quelle des Bildes: Kurt Bouda